Aus- und Fortbildungen

Brandschutzhelfer nach ASR 2.2

Ich bilde bei Ihnen die Brandschutzhelfer nach ASR 2.2 und DGUV Information 205-023 vor Ort aus. Die Ausbildung durch den Brandschutzbeauftragten beinhaltet einen theoretischen und einen praktischen Teil, in dem auch der Umgang mit Feuerlöschern anhand von Feuerlöschern geübt wird.

In den Betrieben sollten mindestens genauso viele Brandschutzhelfer wie Ersthelfer sein. Empfohlen sind 5-10% der Gesamtbelegschaft. Weitere Informationen und Angebote können Sie hier bekommen.

Inhalte der Ausbildung

Erste Hilfe

Das Arbeitsschutzgesetz gibt in seinem §10 vor, dass Unternehmer in Notfallsituationen Maßnahmen zu ergreifen haben. Hierzu gehört auch die Sicherstellung der Ersten Hilfe im Betrieb.

Wenn Sie zu diesem Thema Unterstützung wünschen, leiste ich für Sie: