Aus- und Fortbildungen
Brandschutzhelfer nach ASR 2.2
Ich bilde bei Ihnen die Brandschutzhelfer nach ASR 2.2 und DGUV Information 205-023 vor Ort aus. Die Ausbildung durch den Brandschutzbeauftragten beinhaltet einen theoretischen und einen praktischen Teil, in dem auch der Umgang mit Feuerlöschern anhand von Feuerlöschern geübt wird.
In den Betrieben sollten mindestens genauso viele Brandschutzhelfer wie Ersthelfer sein. Empfohlen sind 5-10% der Gesamtbelegschaft. Weitere Informationen und Angebote können Sie hier bekommen.
Inhalte der Ausbildung
- Aufgaben, Rechte und Pflichten des Brandschutzhelfers
- Bedeutung des Brandschutzes
- Betriebssicherheitsverordnung
- Grundlagen der Verbrennung
- Eigenschaften brennbarer Stoffe, Zündmöglichkeiten, Löschvorgang, Löschmittel
- Vorbeugender baulicher Brandschutz, Ziele des betrieblichen Brandschutzes
- Brandschutzordnung DIN 14096 Teil 1 -3
- Brandverhütungsmaßnahmen
- Brandmeldeeinrichtungen, Kennzeichen und Verbotsschilder
- Abwehrender Brandschutz
- Verhalten im Brandfall, Gefahren durch Brände bzw. Brandrauch und entsprechende Schutzmöglichkeiten
- Flucht- und Rettungswege in Gebäuden
- Taktik der Brandbekämpfung
- Einsatz von Handfeuerlöschern und ggf. Wandhydranten
Erste Hilfe
Das Arbeitsschutzgesetz gibt in seinem §10 vor, dass Unternehmer in Notfallsituationen Maßnahmen zu ergreifen haben. Hierzu gehört auch die Sicherstellung der Ersten Hilfe im Betrieb.
Wenn Sie zu diesem Thema Unterstützung wünschen, leiste ich für Sie:
- Aufbau der Erste Hilfe Organisation / Alarm- oder Meldeplanung
- Organisation der Ersten Hilfe Ausbildung
- Ausbildungs- / Mitarbeiterkataster
- Kontrolle der Erste Hilfe Einrichtungen
- Auswertungen von Verbandbüchern / Unfallmeldungen
- Erstellung der Unfallstatistik