Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator (SiGeKo)

Die Baustellenverordnung (BaustellV) verpflichtet den Bauherrn, für Baustellen, auf denen Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber tätig werden, für die Planung der Ausführung sowie für die Ausführung des Bauvorhabens einen, ggf. mehrere, Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinatoren (SiGeKo) zu bestellen.

Der Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator hat mit seiner Tätigkeit dazu beizutragen, das Bauvorhaben, den Bauablauf und die späteren Arbeiten an der baulichen Anlage zu jeder Zeit sicher zu gestalten.

Diese Tätigkeit übernehme ich gern für Sie.

Bitte setzen Sie sich bei Bedarf mit mir in Verbindung.