Fachkraft für Arbeitssicherheit
Warum eine Fachkraft für Arbeitssicherheit
Der Unternehmer ist heutzutage nicht nur für ein erfolgreiches Wirtschaften verantwortlich, sondern für eine Vielzahl unterschiedlichster Anforderungen und Aufgaben. Viele kann er delegieren, eine nicht: Den Arbeits- und Gesundheitsschutz in seiner Firma. Arbeitsschutz ist Unternehmerpflicht, und auch sein Risiko. Laut Arbeitsschutzgesetz ist die Unfallverhütung und gesundheitsgerechtes Arbeiten der Beschäftigten ausschließlich seine Verantwortung. Um das zu gewährleisten hat er Fachkräfte für Arbeitssicherheit zu beauftragen, um ihn bei diesem wichtigen Thema zu beraten und zu unterstützen.
Ein sicherer Arbeitsplatz bedeutet auch zufriedene Mitarbeiter. Dies erhöht die Leistungsbereitschaft und das Ansehen des Betriebes. Zusätzlich rechnen sich weniger Ausfallzeiten durch Unfälle oder arbeitsbedingte Erkrankungen für jeden Betrieb direkt bei der Lohnfortzahlung und durch weniger produktive Ausfallzeiten.
Deshalb sollte der Arbeitsschutz nicht als Pflichtaufgabe gesehen werden, sondern vielmehr als Chance den Betrieb sicherer und dadurch attraktiver für die eigenen und neue Mitarbeiter zu machen.
In vielen Betrieben hat sich mittlerweile die Praxis bewährt, die nach DGUV2 erforderlichen Einsatzzeiten von einer externen Fachkraft betreuen zu lassen, anstatt eine eigene Fachkraft für Arbeitssicherheit zu beschäftigen. Dies hat den Vorteil, nicht eigene Expertise in Bezug auf den gesetzlich vorbeschriebenen Aufbau eines Arbeitsschutzsystems und dessen Kontrolle vorhalten zu müssen. Außerdem können Erfahrungen aus anderen Unternehmen gewinnbringend eingebracht werden. Zur rechtssicheren Gestaltung des Arbeitsschutzes biete ich die Leistungen einer Fachkraft für Arbeitssicherheit im Rahmen einer externen Beauftragung auf Basis der DGUV2-Regelungen an. Dabei übernehmen ich für Sie alle Aufgaben nach § 6 AsiG und unterstütze Sie in allen Fragen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes wie z.B.:
- Physisch-technische Gefährdungsbeurteilungen
- Psychische Gefährdungsbeurteilungen
- Gestaltung der Arbeitsplätze, des Arbeitsablaufs, der Arbeitsumgebung
- Aufbau einer Arbeitsschutzorganisation und eines Arbeitsschutzmanagementsystems
- Regelmäßige Begehungen
- Teilnahme an Arbeitsschutzausschusssitzungen (ASA)
- Schulungs- und Beratungsleistungen
- Motivation zum arbeitssicheren Verhalten
- Zusammenarbeit mit dem Betriebsarzt
- Zusammenarbeit zwischen den Verantwortlichen des Unternehmens und der Arbeitnehmervertretung